Verhaltenskodex
Verhaltenskodex
1. Kapitel - ÜBER DEN GLOBALEN VERHALTENSKODEX VON TOPCON
1. Was ist der globale Verhaltenskodex von Topcon?
Der globale Verhaltenskodex von Topcon ("Kodex") legt die Verhaltensstandards der Topcon Gruppe in Hinblick auf die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, internen Regeln und Sozialethik bei der Ausübung unserer Geschäftstätigkeit gemäß des "TOPCON WAY" fest. Es ist unser Statement darüber, wie sich die Geschäftsführer:innen, Führungskräfte und Mitarbeiter:innen der Topcon Gruppe, basierend auf diesem Spirit, verhalten sollten.
2. An wen richtet sich dieser Kodex?
Dieser Kodex gilt für die Topcon Corporation und ihre direkten und indirekten Tochtergesellschaften (zusammen "Topcon Gruppe" und unabhängig voneinander "Unternehmen") sowie für alle Geschäftsführer, Führungskräfte und Mitarbeiter der Topcon Gruppe ("Mitarbeiter", "Sie" oder "Wir").
3. Der lokale Verhaltenskodex
Um den lokalen Gesetzen, Vorschriften, offiziellen Mitteilungen und Richtlinien in jedem Land bzw. jeder Region gerecht zu werden, kann jedes Unternehmen seinen eigenen lokalen Kodex zur Ergänzung dieses Kodex einführen. Keine Bestimmung aus dem lokalen Kodex darf jedoch im Widerspruch zu diesem Kodex stehen oder weniger stringent als dieser sein.
4. Der Kodex muss verstanden werden
Für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Topcon Gruppe ist eine Geschäftstätigkeit mit Ethik und Integrität sowie ein gesellschaftlich verantwortungsbewusstes Verhalten ("Good Corporate Citizen") entscheidend und stellt die Basis für das Erreichen des Leitbildes der Topcon Gruppe dar.
Die Mitarbeiter:innen sind verpflichtet, diesen Kodex zu lesen, zu verstehen und sich entsprechend zu verhalten, was auch bedeutet, dass sie sich nicht nur formal an den Kodex halten, sondern auch seinen Spirit beherzigen. Die Mitarbeiter:innen sind auch dazu verpflichtet, alle Gesetze, Vorschriften und/oder internen Regeln einzuhalten, die Bezug zu unseren Geschäftsaktivitäten haben.
Dieser Kodex kann nicht alle Situationen, Gesetze oder Vorschriften abdecken. Wir müssen in Hinblick auf unser Verhalten am Arbeitsplatz, bei der Ausführung unserer Geschäftstätigkeit und den Entscheidungen, die tagtäglich gefällt werden müssen, ein gutes Urteilsvermögen und unseren gesunden Menschenverstand einsetzen.
Darüber hinaus müssen Mitarbeiter:innen in leitender Funktion:
- darauf achten, dass dieser Kodex eingehalten wird
- Vorbild für andere Mitarbeiter:innen sein
- sicherstellen, dass die ihnen unterstellten Mitarbeiter:innen eine Schulung zu diesem Kodex erhalten, und
- dass diese die Bestimmungen aus diesem Kodex verstehen.
5. Kontaktinformationen
Bei Fragen, wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung der Topcon Corporation oder der Topcon America Corporation.
6. Mutmaßliche Verstöße müssen gemeldet werden
(1) Wir sind verpflichtet, mutmaßliche Verstöße zu melden.
Die Mitarbeiter:innen sind verpflichtet, Verstöße und auch mutmaßliche Verstöße gegen diesen Kodex unverzüglich zu melden ("Verstöße"). Hierzu stehen verschiedene Meldewege zur Verfügung, z. B.:
・Ihr:e direkte:r Vorgesetzte:r
・Jede:r andere:r Vorgesetzte:r in Ihrer Meldekette
・Die Hotline (sofern an Ihrem Standort vorhanden)
(2) Wir gehen allen Meldungen nach und ergreifen unverzüglich Maßnahmen.
Jedes Unternehmen, das entsprechende Meldungen bzw. Informationen erhält, wird unverzüglich alle Verstöße untersuchen und angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Verstöße und die daraus resultierenden negativen Auswirkungen zu beheben. Alle Mitarbeiter:innen sind verpflichtet, nach Treu und Glauben an diesen Untersuchungen mitzuwirken und nichts zu unternehmen, um diese zu beeinträchtigen.
(3) Verbot von Sanktionierungen
Die Topcon Gruppe untersagt strikt Sanktionierungen (insbesondere Disziplinarmaßnahmen, nachteilige Bewertungen oder Versetzungen, Beschränkung von Beförderungen oder Gehaltserhöhungen) gegen alle, die in gutem Glauben Verstöße meldet bzw. Informationen zu Verstößen bereitstellt.
(4) Es ist den Mitarbeiter:innen untersagt, Meldungen mit falschen Angaben oder Meldungen zum Zwecke der Verleumdung von Personen zu machen.
7. Gegenmaßnahmen bei Verstößen gegen diesen Kodex
Jegliches Verhalten, das gegen diesen Kodex verstößt, wird – unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände - mit Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geahndet.
2. Kapitel GESCHÄFTSTÄTIGKEIT MIT INTEGRITÄT UND FAIRNESS
1. Herstellung unserer Produkte - Wir konstruieren und fertigen sichere, qualitativ hochwertige Produkte, die den Kundenbedürfnissen gerecht werden.
(1) Die Topcon Gruppe verpflichtet sich zu "Kundenorientierung" und "Quality First" und zur Bereitstellung von Produkten für unsere Kund:innen, die sicher und von höchster Qualität sind sowie die Kundenzufriedenheit maximieren. Die Topcon Gruppe strebt eine führende Position in allen relevanten Märkten an. Die Führungsrolle erfordert herausragende Produkte, konsequenten Fokus auf Qualität und höchstes Ansehen in den Bereichen Kompetenz, Qualität und Integrität.
(2) Alle Prozesse wie Entwicklung, Konstruktion, Herstellung, Beschaffung, Vertrieb und Kundendienst sind für die Bereitstellung sicherer und hochwertiger Produkte von großer Bedeutung. Jede:r einzelne von uns muss sich, unabhängig von der Abteilung, darum bemühen, die Qualität unserer Produkte zu verbessern und das Qualitätsmanagementsystem einzuführen, zu pflegen und zu verbessern.
(3) Wir halten uns in Hinblick auf unsere Produkte, Verträge und internen Regeln an alle Gesetze, Vorschriften, offiziellen Mitteilungen, Richtlinien (in diesem Abschnitt zusammenfassend "Gesetze“), und Standards, die sich auf unsere Geschäftstätigkeit beziehen. Wir kennen und befolgen die Medizinproduktgesetze bzw. die einschlägigen Gesetze in jedem Land und/oder jeder Region in Hinblick auf die Herstellung und den Verkauf von Medizinprodukten.
(4) Sollten wir Kenntnis von Vorfällen in Zusammenhang mit der Sicherheit und Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen bekommen, wird die Topcon Gruppe diese unverzüglich untersuchen, Informationen austauschen und geeignete Maßnahmen ergreifen. Die Topcon Gruppe wird auch die Ursache untersuchen und sich bemühen, ein erneutes Auftreten zu verhindern.
2. Der Vertrieb unserer Produkte
2.1. Wir respektieren unsere Kund:innen
Die Topcon Gruppe ist bestrebt, auf die unterschiedlichen Kundenbedürfnisse mit Produkten und Dienstleistungen zu reagieren, die die "Kundenzufriedenheit" maximieren.
Aufgrund des Respekts vor unseren Kund:innen werden wir deren Feedback nutzen, um zur Maximierung der Kundenzufriedenheit die Produktleistung sowie den Service zu verbessern.
2.2. Wir handeln fair in Marketing und Vertrieb
Die Topcon Gruppe wird ihre Produkte und Dienstleistungen auf angemessene, wahrheitsgetreue und ethische Art und Weise vermarkten und verkaufen.
Bei unseren Vertriebs- und Marketingaktivitäten:
- sind wir uns darüber im Klaren, dass wir die Topcon Gruppe gegenüber den Kund:innen repräsentieren; werden wir alle Kund:innen angemessen und gleichberechtigt bedienen und jede Transaktion zu fairen und angemessenen Bedingungen mit unseren Kund:innen abwickeln.
- werden wir die Produkte oder Dienstleistungen von Topcon korrekt darstellen.
- werden wir unsere Konkurrenten oder deren Produkte nicht diffamieren.
- werden wir uns unter Beachtung aller anwendbaren Gesetze, die für einen freien und fairen Wettbewerb relevant sind, einschließlich des japanischen Antimonopolgesetzes und der Kartellrecht- und Freihandelsgesetze der USA und der EU, im Wettbewerb entschieden und in fairer Weise verhalten.
- werden wir alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und internen Regeln in jedem Land bzw. jeder Region, in der Topcon tätig ist, einhalten.
- werden wir Informationen, die wir über den Markt und die Kund:innen erhalten, auf angemessene Art und Weise verwalten und nutzen.
2.3. Wir handeln bei staatlichen Transaktionen mit Integrität
Die Topcon Gruppe wird bei der Abwicklung von Geschäften mit Regierungsstellen (einschließlich lokaler Verwaltungen) (die "Regierung") nach höchsten ethischen Standards agieren und dabei alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften sowie die Bedingungen von Regierungsverträgen einhalten.
Wenn wir Geschäfte mit der Regierung tätigen, dürfen wir:
- keine falschen Informationen (einschließlich falscher Einschätzungen von Vertragspreisen) zur Verfügung stellen.
- keine falschen bzw. nicht genehmigten Kosten oder Gebühren in Rechnung stellen.
- keine unzulässigen Vereinbarungen mit Wettbewerbern treffen (z. B. über Ausschreibungsmöglichkeiten oder -preise), die nach den Wettbewerbsgesetzen/-vorschriften untersagt sind.
- keine unzulässigen Zahlungen an Regierungen oder ihre Beamt:innen leisten, wie z. B. unzulässige Prämien, Einladungen, Geschenke, Spenden oder Zuwendungen.
- vertrauliche Informationen von der Regierung oder ihren Beamt:innen nicht in einer Art und Weise offenlegen, weiterleiten oder verwenden, die gegen eine Geheimhaltungspflicht verstößt.
- keine Regierungsbeamt:innen einstellen, die dann im Rahmen ihrer Tätigkeit die Möglichkeit haben, die Entscheidungsfindung über Regierungsverträge unter Verletzung geltender Gesetze oder staatlicher Vorschriften zu beeinflussen.
Das Vorgenannte dient lediglich als Beispiel. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Informationen über verbotene Handlungen in Hinblick auf die geltenden Gesetzen und Vorschriften in dem Land bzw. der Region, in dem Sie geschäftlich tätig sind, bekannt sind und verstanden werden.
2.4. Unsere Werbemaßnahmen sind fair und korrekt.
Die Topcon Gruppe wird werblich tätig sein, um den Bekanntheitsgrad der Marken der Topcon Gruppe zu erhöhen und um das Image der Topcon Gruppe als gesellschaftlich verantwortungsbewusstes Unternehmen ("Good Corporate Citizen") weltweit zu etablieren.
Dies werden wir auf positive Art und Weise umsetzen und dabei alle geltenden Gesetze und Vorschriften befolgen. Insbesondere wird die Topcon Gruppe:
- niemals durch Diffamierung oder Verunglimpfung anderer bzw. anderer Produkte werben.
- keine falsche oder irreführende Werbung veröffentlichen.
- in der Werbung keinen Bezug zu Politik oder Religion herstellen. Außerdem wird es keine Werbung in einer Art und Weise geben, die zu rassistischer Diskriminierung oder zu Beeinträchtigung der persönlichen Würde einer Gruppe oder einer einzelnen Person führen kann.
3. Beschaffung
Die Topcon Gruppe wertschätzt ihre Lieferant:innen, die einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg unseres Unternehmens leisten. Die Topcon Gruppe pflegt mit ihren Lieferant:innen einen ehrlichen und integren Umgang und erwirbt die erforderlichen Materialien (und Dienstleistungen) in angemessener Qualität, Preis und Lieferzeit im Rahmen einer fairen Handelsbeziehung.
Bei der Beschaffung:
- werden wir alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften, internen Regeln und guten Handelsgepflogenheiten einhalten.
- werden wir die "grüne Beschaffung" für die Herstellung umweltfreundlicher Produkte fördern. Wir legen großen Wert auf Produkte, die geringere Umweltbelastungen verursachen.
- werden wir allen Lieferant:innen gleiche Wettbewerbschancen bieten und die notwendigen Materialien und Dienstleistungen auf Grundlage einer umfassenden und angemessenen Bewertung in Hinblick auf Qualität, Preis, Lieferzeit, Kundendienst, stabile Lieferung und Umweltverträglichkeit beschaffen.
4. Ethik im Ingenieurwesen
Das Ingenieurwesen hat einen großen Einfluss auf die Gesellschaft und die Menschen. Daher wird von den Ingenieuren der Topcon Gruppe erwartet:
- dass sie mit ihrer Fachkompetenz zur Gesundheit, zum Wohlergehen und zur Sicherheit der Bevölkerung beitragen.
- dass sie sich mit ihrer Arbeit auf Grundlage wissenschaftlicher Fakten aus einer objektiven Perspektive mit den höchsten Standards an Unparteilichkeit, Integrität und Ehrlichkeit engagieren; Gesetzesänderungen genau verfolgen; bei der Wahrnehmung ihrer unternehmerischen Verantwortung ihren gesunden Menschenverstand einsetzen.
- dass sie Nachfolger:innen ausbilden und Technologie und Know-how an die nächste Generation weitergeben.
5. Wir halten Exportkontrollen ein
(1) Die Topcon Gruppe ist ein globales Unternehmen. Wir verkaufen und entwickeln unsere Produkte weltweit. Alle Regierungen kontrollieren und beschränken den internationalen Handel mit bestimmten Waren, Dienstleistungen und Daten. Viele Regierungen verhängen Embargos gegen andere Länder, manchmal auch gegen bestimmte Personen und Organisationen. Die Topcon Gruppe wird keine Transaktionen durchführen, die die Aufrechterhaltung und Verbesserung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit beeinträchtigen könnten.
(2) Zu diesem Zweck müssen Mitarbeiter:innen, die an relevanten Transaktionen beteiligt sind, alle anwendbaren Exportkontrollgesetze und -vorschriften in den Ländern verstehen und befolgen, in denen die Topcon Gruppe ihre Geschäftstätigkeit ausübt, insbesondere die Exportkontrollgesetze und -vorschriften von Japan und den Vereinigten Staaten von Amerika.
(3) Die Topcon Gruppe verfügt über umfangreiche Compliance Programme, um die Einhaltung der oben genannten Exportkontrollgesetze und -vorschriften sicherzustellen. Die Mitarbeiter:innen müssen mit diesen Programmen vertraut sein und diese einhalten.
6. Wir halten die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts ein.
Wettbewerbsgesetze sollen den freien und fairen Wettbewerb fördern. Wir halten uns in allen Ländern und Regionen, die zum Ziel haben, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, an alle geltenden Gesetze und Vorschriften.
Schriftliche oder mündliche Vereinbarungen mit unseren Wettbewerbern zu den folgenden Themenbereichen sind untersagt:
- Preise
- Ausschreibungsmöglichkeiten oder Angebotspreis
- Produktions- oder Verkaufsmenge bzw. -anzahl
- Aktienzuteilung
- Beschränkung oder Aufteilung von Kund:innen oder Vertriebsgebieten
- Begrenzung der Produktionskapazität oder -technologie
Begeben Sie sich niemals in eine Situation, in der es den Anschein hat, dass Sie diese Themenbereiche mit einem Wettbewerber absprechen.
Außerdem untersagen bzw. beschränken die Wettbewerbsgesetze in der Regel bestimmte Arten der vertikalen Preisbindung. Diese Gesetze müssen Sie verstehen und einhalten.
7. Korruptionsbekämpfung
7.1. Wir untersagen unzulässige Zahlungen.
Die Topcon Gruppe wird keine Bestechungen anbieten bzw. zahlen, weder in monetärer noch in anderer unangemessener Form, die gegen Gesetze, Vorschriften und/oder gute Handelsgepflogenheiten verstoßen.
Sie müssen wissen, dass in bestimmten Ländern Bestechungsgelder nicht nur an Regierungsbeamt:innen, sondern auch an Mitarbeiter:innen in Privatunternehmen verboten sind, und dass Sie alle geltenden Gesetze und Vorschriften des Landes bzw. der Region, in der Sie geschäftlich tätig sind, verstehen und einhalten müssen.
Was versteht man unter Bestechung?
Im Rahmen dieses Kodex bezeichnet der Begriff "Bestechung" alles von Wert, was zum Zwecke der Erlangung unangemessener kommerzieller Interessen oder unter Berücksichtigung solch unangemessener Interessen den folgenden Personen angeboten bzw. gezahlt wird:
- Regierungsbeamt:innen, ausländischen Regierungsbeamt:innen (einschließlich Mitarbeiter:innen von staatlichen Unternehmen und internationalen Organisationen, und auch ehemaligen Beamt:innen)
- Politiker:innen, politischen Anwärter:innen, politischen Parteien und deren Mitarbeiter:innen
- Kund:innen (juristischen oder natürlichen Personen).
Bestechungsgeld muss kein Bargeld sein. Es kann sich um Prämien, Einladungen, Geschenke, Spenden, Zuwendungen und jede andere Art von Leistungen handeln. Selbst Gegenstände von geringem Wert können eine widerrechtliche Bestechung darstellen.
Wenn wir Zwischenhändler (z. B. Agenten) einsetzen, müssen wir sicherstellen, dass diese sich nicht an den oben genannten korrupten Praktiken beteiligen, und auch im vorhinein klare Absprachen über den Umfang der Dienstleistungen sowie über die Höhe der Vergütung treffen und dafür Sorge tragen, dass diese Bedingungen angemessen sind.
7.2. Wir fordern keine Geschenke und Einladungen zur Geschäftsanbahnung ein noch nehmen wir solche an.
Die Mitarbeiter:innen dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit keine persönlichen Vorteile einfordern oder annehmen.
Der Erhalt von Geschenken und Einladungen von Kund:innen, Lieferant:innen oder beauftragten Unternehmen ist nur dann zulässig, wenn sie preiswert und gebräuchlich sind und sich im Rahmen der geltenden Gesetze, Vorschriften und Handelsgepflogenheiten bewegen, und auch nur dann, wenn sie keinen Einfluss auf bestimmte geschäftliche Entscheidungen der Topcon Gruppe haben.
Übertriebene bzw. unangemessene Geschenke oder Einladungen müssen abgelehnt werden.
7.3. Wir akzeptieren keine Geldwäsche und beteiligen uns nicht an der Finanzierung terroristischer Aktivitäten.
Die Topcon-Gruppe ist fest entschlossen, die geltenden Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus vollständig einzuhalten. Wir führen nur Geschäfte mit seriösen Dritten durch, die legitimen Geschäftsaktivitäten nachgehen. Dies gilt auch für unsere Beziehungen zu Handelspartner:innen wie Lieferant:innen, Verkäufer:innen und anderen Unterauftragnehmern.
Mitarbeiter:innen dürfen sich nicht an Aktivitäten beteiligen, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung abzielen. Darüber hinaus dürfen sie keine Personen oder Organisationen unterstützen, die versuchen, von den Erträgen einer kriminellen Handlung oder einer illegalen Aktivität zu profitieren oder Gelder zu kontrollieren, die zugunsten einer terroristischen Organisation angelegt wurden.
Die Topcon-Gruppe ist bestrebt, das Richtige auf die richtige Weise zu tun, und will sicherstellen, dass die höchsten Standards der Geschäftsethik, des Verhaltens und der Integrität eingehalten werden, und wir setzen uns voll und ganz für die Bekämpfung von Sklaverei und Menschenhandel ein, auch in unserer Lieferkette. Die Topcon-Gruppe verfolgt einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Sklaverei, Leibeigenschaft und Zwangs- oder Pflichtarbeit, Menschenhandel, sexueller Ausbeutung, Entnahme von Organen außerhalb eines genehmigten medizinischen Verfahrens, das in einem Krankenhaus stattfindet, Sicherstellung von Dienstleistungen oder anderen Arten von Vorteilen durch Gewalt, Drohungen oder Täuschung oder Sicherstellung von Dienstleistungen oder anderen Arten von Vorteilen von Kindern und schutzbedürftigen Personen, auch ohne Anwendung von Gewalt, Drohungen oder Täuschung.
3. Kapitel SCHUTZ DER VERMÖGENSWERTE UND DER UNTERNEHMENSDATEN
1. Wir schützen das Unternehmensvermögen
Wir müssen das (sowohl materielle als auch immaterielle) Vermögen der Topcon Gruppe schützen und dürfen dieses ausschließlich zur Erfüllung unserer Aufgaben innerhalb der Topcon Gruppe verwenden. Die Nutzung der Vermögenswerte der Topcon Gruppe zum persönlichen Nutzen (für sich selbst oder für Dritte) ist untersagt.
2. Wir schützen vertrauliche Informationen
Informationen gehören zu den wertvollsten Vermögenswerten der Topcon Gruppe und müssen vor unbefugter Offenlegung und unsachgemäßer Verwendung geschützt werden.
Was sind vertrauliche Informationen?
In diesem Kodex umfasst der Begriff "Vertrauliche Informationen“ - unabhängig davon, ob sie materieller oder ideeller Art sind und wer sie erstellt hat oder besitzt - jede Art von Informationen, die sich auf die Topcon Gruppe, ihre Geschäftspraktiken oder Kund:innen, Lieferant:innen und andere Geschäftspartner beziehen und deren Offenlegung oder Weitergabe an Dritte die Geschäftstätigkeit oder sogar das Ansehen der Topcon Gruppe oder der Dritten beeinträchtigen würde.
Ihre Vertraulichkeitsverpflichtungen
Sie müssen sehr genau darauf achten, dass vertrauliche Informationen ordnungsgemäß kontrolliert werden und darüber hinaus die folgenden Aspekte beachten und einhalten:
- Sie dürfen während und nach Ihrer Beschäftigung keine vertraulichen Informationen, die Ihnen während der Beschäftigung zur Kenntnis gelangt sind, weitergeben bzw. nach außen gelangen lassen.
- Sie dürfen vertrauliche Informationen während und nach Ihrer Beschäftigung nicht zu persönlichen Zwecken, zu Gunsten Dritter oder für andere nicht genehmigte Zwecke oder auf andere Weise unsachgemäß verwenden.
- Sie müssen wichtige Informationen anderer respektieren. Sie dürfen diese nicht auf unzulässige Art und Weise beschaffen, offenlegen oder in unsachgemäßer Weise oder für einen unsachgemäßen Zweck verwenden.
- Vertrauliche Informationen Dritter, über die Sie vor der Beschäftigung durch die Topcon Gruppe Kenntnis erlangt haben, dürfen nicht in Ihre Arbeit einfließen, in die Topcon Gruppe eingebracht werden oder an andere Mitarbeiter:innen weitergegeben werden.
3. Wir schützen geistiges Eigentum
Zu den wertvollsten Vermögenswerten der Topcon Gruppe gehört das geistige Eigentum. Geistiges Eigentum ist im Wesentlichen das Arbeitsprodukt, das von Mitarbeiter:innen im Rahmen von Forschung, Entwicklung und anderen Geschäftstätigkeiten geschaffen wird, und das durch Gesetze und Praktiken geschützt wird und einen Mehrwert erlangt. Die Topcon Gruppe wird den Wert Ihres geistigen Eigentums durch die effektive Anwendung der einschlägigen Gesetze und guter Geschäftspraktiken maximieren.
Was ist geistiges Eigentum?
In diesem Kodex umfasst der Begriff "Geistiges Eigentum" Patente, Gebrauchsmuster, Konstruktionen, Marken, Urheberrechte, Layout-Designs von Halbleitern sowie Geschäftsgeheimnisse und andere ähnliche Rechte.
Im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften gehören alle Erfindungen, Kreationen, schutzrechtsfähigen Werke, Konstruktionen, Layout-Designs von Halbleitern sowie die damit verbundenen Rechte (einschließlich der Anwendungsrechte), die von Mitarbeiter:innen erstellt wurden, dem Unternehmen. Die Mitarbeiter:innen müssen die internen und die staatlichen Regeln verstehen und befolgen, um die Rechte des geistigen Eigentums der Topcon Gruppe zu schützen.
Respektieren des geistigen Eigentums anderer: Die Topcon Gruppe respektiert das geistige Eigentum anderer. Sie dürfen das geistige Eigentum Dritter nicht unzulässig nutzen bzw. verletzen.
4. Wir schützen personenbezogene Daten
Die Topcon Gruppe wird personenbezogene Daten im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit angemessen schützen.
Was sind personenbezogene Daten?
In diesem Kodex bezeichnet der Begriff "Personenbezogene Daten“ Informationen in Bezug auf Kund:innen, Führungskräfte und Mitarbeiter:innen von Kund:innen, Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen, Bewerber:innen, Mitarbeiter:innen und andere Personen, mit denen Mitarbeiter:innen im Rahmen der Geschäftsaktivitäten zu tun haben und die zur Identifizierung einer bestimmten Person verwendet werden können.
Wir werden personenbezogene Daten auf korrekte und angemessene Weise und in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten in den Ländern bzw. Regionen, in denen die Topcon Gruppe geschäftlich tätig ist, erheben, verwalten und verwenden.
5. Nutzung von Social Media
Äußerungen und Verhaltensweisen in sozialen Medien können das Ansehen und die Markenbekanntheit der Topcon Gruppe beeinträchtigen und können von Kund:innen, Lieferant:innen, Geschäftspartner:innen, Gegenparteien bei Rechtsstreitigkeiten oder von Personen, die mit solchen Parteien befasst sind, gesehen werden.
Wenn Sie etwas in den Sozialen Medien posten, was auf die Topcon Gruppe bezogen werden könnte, müssen Sie den Post im Vorfeld sorgfältig prüfen und klarstellen, dass es sich nur um eine persönliche Meinung handelt.
4. Kapitel VERHÄLTNIS ZU DEN MITARBEITER:INNEN
1. Wir respektieren die Menschenrechte und lassen keine rechtswidrige Diskriminierung und Belästigung zu
(1) Die Topcon Gruppe ist ein globales Unternehmen mit einer vielfältigen Belegschaft, die aus Menschen mit unterschiedlichstem Werdegang, Herkunft, Erfahrungen und Kulturen besteht. Wir werden unterschiedliche Werte anerkennen, die grundlegenden Menschenrechte, Persönlichkeiten und Charaktere des Einzelnen unter dem Aspekt der Menschenwürde respektieren und danach streben, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem alle Menschen respektiert werden.
(2) Die Topcon Gruppe verpflichtet sich zur Chancengleichheit in Hinblick auf die Beschäftigung und die Geschäftstätigkeit im Allgemeinen. Wir tolerieren keine rechtswidrige Diskriminierung am Arbeitsplatz durch oder gegen unsere Mitarbeiter:innen, Mitarbeiter:innen beauftragter Unternehmen oder Vertreter:innen. Alle Mitarbeiter:innen, Bewerber:innen, Kund:innen und Lieferant:innen sind mit Respekt und gleichberechtigt zu behandeln, unabhängig von Ihrer Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, nationaler Herkunft, Alter, Veteranenstatus, körperlicher oder geistiger Behinderung, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder anderen durch geltendes Recht geschützte Status.
Im Rahmen unserer Verpflichtung, den Mitarbeiter:innen von Topcon ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten, wird die Topcon Gruppe auch rechtswidrige Belästigungen in Bezug auf eines der oben genannten geschützten Merkmale verbieten. Das Folgende werden wir nicht zulassen:
- Verhalten von Mitarbeiter:innen oder anderen Personen, wie Lieferant:innen, Verkäufer:innen, Kund:innen und Besucher:innen, das sich in Bezug auf diese persönlichen Merkmale auf eine Art und Weise gegen eine Person richtet, die einschüchternd, beleidigend, verletzend, ausfällig oder feindselig ist.
- Sexuelle Belästigung wie unerwünschte sexuelle Kommentare, sexuelle Annäherungsversuche oder Aufforderung zu sexuellen Gefälligkeiten.
- Diese Art von verbotenem Verhalten schadet der Topcon Gruppe und unseren Mitarbeiter:innen, bringt massive Unruhe in unser Arbeitsumfeld und beeinträchtigt die Arbeitsleistung.
Unsere Verpflichtung, für ein sicheres und geschütztes Arbeitsumfeld zu sorgen, bedeutet, dass wir weder Gewalt am Arbeitsplatz noch Gewaltandrohungen tolerieren werden. Verbotenes Verhalten umfasst nicht nur körperlich gewalttätiges oder missbräuchliches Verhalten, sondern auch aggressives, einschüchterndes oder ordnungswidriges körperbezogenes Verhalten sowie eine beleidigende oder bedrohliche Sprache.
(3) Die Topcon-Gruppe ist bestrebt, das Richtige auf die richtige Weise zu tun, und will sicherstellen, dass die höchsten Standards der Geschäftsethik, des Verhaltens und der Integrität eingehalten werden, und wir setzen uns voll und ganz für die Bekämpfung von Sklaverei und Menschenhandel ein, auch in unserer Lieferkette. Die Topcon-Gruppe verfolgt einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Sklaverei, Leibeigenschaft und Zwangs- oder Pflichtarbeit, Menschenhandel, sexueller Ausbeutung, Entnahme von Organen außerhalb eines genehmigten medizinischen Verfahrens, das in einem Krankenhaus stattfindet, Sicherstellung von Dienstleistungen oder anderen Arten von Vorteilen durch Gewalt, Drohungen oder Täuschung oder Sicherstellung von Dienstleistungen oder anderen Arten von Vorteilen von Kindern und schutzbedürftigen Personen, auch ohne Anwendung von Gewalt, Drohungen oder Täuschung.
2. Entwicklung einer topconischen Kultur
Die Topcon Gruppe wird all diejenigen, die sich auf die Erreichung unserer Managementvision fokussieren, mit Respekt behandeln und in Ihrer Entwicklung unterstützen; insbesondere diejenigen:
- die danach streben, ein hohes Kompetenzniveau zu entwickeln und aufrecht zu erhalten und die diese Kompetenz nutzen, um geschäftlichen Erfolg und Rentabilität zu erzielen.
- die mit einem Sinn für universelle Werte handeln, zu denen auch das Denken über nationale Grenzen hinweg und die Achtung der kulturellen Vielfalt gehören.
- die durch Handeln zeigen, dass sie der Zusammenarbeit und dem Teamwork einen hohen Stellenwert beimessen.
3. Wir pflegen ein integratives Arbeitsumfeld
Die Topcon Gruppe wird sich bemühen, allen Mitarbeiter:innen gleiche und faire Möglichkeiten zu bieten, damit diese proaktiv lernen und sich weiter entwickeln können, sowie ein offenes, integratives und geordnetes Arbeitsumfeld zu schaffen und aufrecht zu erhalten, in dem die Mitarbeiter:innen ihre Kreativität und Fähigkeiten optimieren können. Die Mitarbeiter:innen müssen ihre Aufgaben innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs und im Rahmen ihrer Befugnisse wahrnehmen. Die Mitarbeiter:innen streben nach Professionalität, indem sie ihre Kenntnisse im Rahmen ihrer täglichen Arbeit und auch außerhalb der täglichen Arbeit weiterentwickeln.
4. Wir bieten ein sicheres Arbeitsumfeld
(1) Die Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds ist für die Mitarbeiter:innen wichtig, damit sie ihre Leistung optimieren und Verletzungen am Arbeitsplatz vermeiden können. Die Topcon Gruppe wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um dauerhaft gesundheitsfördernde und sichere Arbeitsstätten bereitzustellen. Darüber hinaus wird die Topcon Gruppe Arbeitsstandards in Hinblick auf die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter:innen festlegen.
Wir müssen Sicherheit als erste Priorität definieren und alle geltenden Gesetze, Vorschriften und internen Regeln zu Gesundheit und Sicherheit befolgen.
(2) Die Topcon Gruppe wird ein Leitsystem für unvorhersehbare Krisensituationen einrichten, um die Sicherheit der Mitarbeiter:innen und ihrer Familien, die sich auf Geschäftsreisen im In- und Ausland bzw. in Auslandseinsätzen befinden (unabhängig von den Ländern bzw. Regionen, in denen sie sich jeweils aufhalten) zu gewährleisten. Des Weiteren werden Sicherheitsmaßnahmen eingeführt und intensiviert, die sich in erster Linie auf die Vermeidung von Vorfällen und Unfällen konzentrieren.
5. Wir vermeiden Interessenkonflikte; private Aktivitäten
Als Mitglied der Topcon Gruppe sind Sie verpflichtet, im besten Interesse der Topcon Gruppe zu handeln.
Um die Vermögenswerte und das Ansehen der Topcon Gruppe zu schützen, müssen Sie alle geschäftlichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen oder Aktivitäten vermeiden, die einen Interessenkonflikt begründen oder den Anschein eines Interessenkonflikts erwecken oder anderweitig Ihre Urteilsfähigkeit bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben für die Topcon Gruppe beeinträchtigen könnten.
Sie müssen Ihrer bzw. Ihrem Vorgesetzten unverzüglich alle Umstände mitteilen, die möglicherweise einen
Interessenkonflikt begründen und (falls erforderlich) vor der Durchführung der entsprechenden Transaktion eine Genehmigung einholen.
Die Topcon Gruppe wird ehrenamtliche und andere soziale Aktivitäten der Mitarbeiter unterstützen.
Alle politischen Aktivitäten von Mitarbeiter:innen müssen außerhalb des Büros und der Arbeitszeit stattfinden.
5. Kapitel EIN GUTER UNTERNEHMENSBÜRGER SEIN
1. Wir handeln als verantwortliches Mitglied der Gesellschaft
Als Mitglied der Gesellschaft wird sich die Topcon Gruppe bemühen, zur nachhaltigen Entwicklung jeder Gesellschaft beizutragen, zu der ein Bezug besteht. Die Topcon Gruppe wird die Möglichkeiten der Kommunikation und Vernetzung mit der Gesellschaft proaktiv ausweiten und Aktivitäten fördern, die der Gesellschaft zuträglich sind.
2. Spenden, politische Beiträge
(1) Als Mitglied der Gesellschaft wird die Topcon Gruppe sachlich angemessene Spenden zur rechten Zeit tätigen, soweit dies angesichts des sozialen und öffentlichen Interesses angebracht ist, und sie wird zu Entwicklung und Fortschritt der Gesellschaft beitragen.
(2) Die Topcon Gruppe wird keine Spenden an Politiker:innen, Parteien oder Kandidat:innen leisten, weder direkt noch indirekt über Vertriebspartner:innen oder Agent:innen, es sei denn, dass Gesetze, Vorschriften und interne Regeln dies zulassen. Spenden beziehen sich nicht nur auf Bargeld, sondern können auch in Form von Darlehen, Einladungen, Geschenken, Provisionen, Beratungszahlungen oder anderen Zahlungsformen erfolgen. Die Topcon Gruppe wird sicherstellen, dass unsere Vertriebspartner:innen und Vertreter:innen keine unzulässigen Spenden im Namen der Topcon Gruppe leisten.
3. Die Umwelt ist uns wichtig
Die Topcon Gruppe verpflichtet sich zur Förderung des Umweltschutzes gemäß der folgenden Richtlinie. Die Topcon Gruppe wird:
- alle relevanten Umweltgesetze und -vorschriften sowie freiwillige Standards einhalten.
- bestrebt sein, umweltfreundliche Technologien und Produkte zu entwickeln und anzubieten.
- aktiv den Einsatz regulierter chemischer Substanzen minimieren, Abfallmengen verringern, Abfälle recyceln und Energie einsparen.
- Schulungen anbieten und die Kommunikation fördern, damit wir uns alle gründlich über den Umweltschutz Gedanken machen.
- regelmäßig Umweltmessungen und -inspektionen durchführen und diese Messungen dokumentieren sowie ordnungsgemäße Inspektionen zulassen. Werden bei einer solchen Prüfung Abweichungen festgestellt, wird die Topcon Gruppe unverzüglich geeignete Verbesserungsmaßnahmen ergreifen.
6. Kapitel UNTERNEHMENSUNTERLAGEN, OFFENLEGUNGEN
1. Wir stellen unsere Finanzinformationen ordnungsgemäß und korrekt dar
Um die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften zu gewährleisten, wird die Topcon Gruppe die Buchhaltung und die Finanzberichterstattung ordnungsgemäß und vollständig durchführen.
Die Mitarbeiter:innen:
- müssen alle Buchhaltungsinformationen präzise und zeitnah erfassen.
- dürfen Transaktionen niemals inkorrekt wiedergeben oder falsche bzw. irreführende Einträge in einem Geschäftsbuch bzw. einem Datensatz vornehmen.
- dürfen nur dann Zahlungen durchführen oder Gelder/Vermögenswerte der Topcon Gruppe übertragen, wenn die Maßnahme ordnungsgemäß genehmigt und in den Finanzunterlagen der Topcon Gruppe eindeutig ausgewiesen wurde.
Die Topcon Gruppe wird sich darum bemühen, ihr Finanzberichtssystem zu pflegen und zu verbessern, um sicherzustellen, dass alle Buchhaltungsinformationen korrekt und fristgerecht gemeldet werden.
2. Öffentlichkeitsarbeit
(1) Die Topcon Gruppe verpflichtet sich dazu, ihre Unternehmensinformationen ordnungsgemäß und fristgerecht offenzulegen, um sicherzustellen, dass wir das Verständnis und das Vertrauen von Kund:innen, Aktionär:innen, Investor:innen und anderen Interessengruppen gewinnen und den Wert des Namens und das Ansehen der Topcon Gruppe schützen.
Zu diesem Zweck wird die Topcon Gruppe:
- ihre Unternehmensinformationen unter Einhaltung aller geltenden Gesetzen und Vorschriften offenlegen.
- sich bemühen, objektive und reelle Informationen zu veröffentlichen.
(2) Kontaktstelle für die Offenlegung von Unternehmensinformationen ist die für Öffentlichkeitsarbeit zuständige Abteilung. Um Missverständnisse zu vermeiden, müssen Mitarbeiter:innen, wenn sie Unternehmensinformationen an Massenmedien wie Zeitungen, Zeitschriften oder Fernsehsender geben und/oder diese kontaktieren möchten, im Vorfeld die Zustimmung der Leiterin bzw. des Leiters der für Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Abteilung einholen.
3. Wir verhindern Insidergeschäfte
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit für die Topcon Gruppe erhalten Sie möglicherweise schon vor der Veröffentlichung Kenntnis über "Insiderinformationen" über die Topcon Gruppe oder andere Unternehmen. Es ist nicht erlaubt:
- Wertpapiere auf Grundlage von Insider Informationen zu kaufen oder zu verkaufen; oder
- Insider Informationen ohne berechtigten Grund an andere Personen, wie Kolleg:innen, Familienmitglieder oder Freund:innen weiterzugeben
Was versteht man unter "Insiderinformationen"?
"Insiderinformationen" sind alle Informationen, von denen im Falle ihrer Offenlegung erwartet werden kann, dass sie die Entscheidungen der Anleger:innen in Zusammenhang mit einer Wertpapieranlage beeinflussen.
Zu Insiderinformationen zählen u. a.:
- die Ausgabe von Aktien
- Änderungen in der Prognose von Finanzergebnissen, Dividenden oder ähnlichen Informationen
- Vermarktung neuer Produkte oder Dienstleistungen
- Erwerb eines anderen Unternehmens, auch durch Fusion
- Unternehmensübertragungen (ganz oder teilweise)